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Grundschule Poltringen
Grundschule Pfäffingen
Grundschule Altingen

Elternbeirat der Grundschule Poltringen

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. 

Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten kann unter anderem durch das wichtige ehrenamt des Elternvertreters erfolgen. 

Der Elternbeirat ist die gewählte Vertretung der Elternschaft einer Schule. 

Pro Klassengemeinschaft werden ein Elternvertreter sowie ein Stellvertreter gewählt. Unser Elternbeirat besteht daher aus 8 Mitgliedern, aus deren Mitte ein Vorsitzender und ein Stellvertretender bestimmt wird. Weitere Informationen finden Sie unter Kollegium oder auf der Tafel im Eingangsbereich unserer Schule. 

Je nach Bedarf werden im Schuljahr zwischen zwei und vier Elternbeiratssitzungen sowie mindestens zwei Schulkonferenzen durchgeführt. 

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter nehmen zusätzlich zwei bis dreimal im Jahr an den Gesamtelternbeiratssitzungen teil (aller Ammerbucher Schulen).

Die gewählten Mitglieder der Schulkonferenz können in bestimmten Situationen zu speziellen Sachverhalten gehört und eingeladen werden. Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach bestimmten Maßgaben zu beschließen. 

Zu den Hauptaufgaben des Elternbeirates gehören es: 

  • Der Elternschaft Gelegenheit zur Infirmation und Ausspache zu geben. (Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Klassenpflegschaftsabenden, Planung von pädagogische Fachvorträgen)
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläger der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten.
  • Die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern. 
  • Das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern. 
  • An der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten. 

Des weiteren trifft sich die/der Vorsitzende im regelmäßigen Turnus mit der Schulleitung um sich auszutauschen und um über alle Maßnahmen und Angelegenheiten, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.